Willkommen in BADEN-WÜRTTEMBERG

Gruppenmitgliedschaft im DJH

Die Jugendherbergen sind Einrichtungen des Deutschen Jugendherbergswerks und stehen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung.

Schulen, Vereine und öffentliche Organisationen können eine Gruppenmitgliedschaft beantragt. Vereine und öffentliche Organisationen sollten, um die Mitgliedschaft zu erwerben, über Jugendabteilungen oder Jugendgruppen verfügen. Firmen können als fördernde Mitglieder die Mitgliedschaft erwerben, um mit ihren Auszubildenden und mit jugendlichen Mitarbeitern bis zum 26. Lebensjahr im Rahmen der Fortbildung die Jugendherbergen zu nutzen. Bei Firmen behalten wir uns vor, gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über den Status als Ausbildungsbetrieb anzufordern.

Gemäß § 5, Ziffer 1 der Satzung des Landesverbandes beruht der Mitgliedsbeitrag auf Selbsteinschätzung, er beträgt jedoch mindestens 30,00 € jährlich. Hierfür stellen wir Ihnen bis zu sechs Gruppenkarten zur Verfügung. Bei einem Mindestbeitrag von 160,00 € erwerben Sie nach § 7, Ziffer 6 der Satzung des Landesverbandes ein eigenes Stimmrecht in der Delegiertenversammlung. Sie haben damit die Möglichkeit, die Arbeit des Jugendherbergswerks in Baden-Württemberg mitzugestalten.

Ihre Gruppenkarten sind international gültig (im Inland: Gruppe von mindestens vier Personen, Leiter mindestens 16 Jahre alt, im Ausland: Gruppenstärke mindestens zehn Personen, Leiter mindestens 18 Jahre alt). Diese Gruppenkarten können Sie dann eigenverantwortlich an Ihre Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter ausgeben.

Wenn Sie Interesse an der Mitgliedschaft haben, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen. Wir senden Ihnen dann umgehend Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zu.

Hier beantragen:

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.