Mitgliedschaft für Körperschaften

Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Ausbildungsbetriebe

Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen.

Vereine und öffentliche Organisationen sollten, um die Mitgliedschaft zu erwerben, über Jugendabteilungen oder Jugendgruppen verfügen. Firmen können als fördernde Mitglieder die Mitgliedschaft erwerben, um mit ihren Auszubildenden und mit jugendlichen Mitarbeitern bis zum 26. Lebensjahr im Rahmen der Fortbildung die Jugendherbergen zu nutzen. Bei Firmen behalten wir uns vor, gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über den Status als Ausbildungsbetrieb anzufordern.

Gemäß § 5, Ziffer 1 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg des DJH beruht der Mitgliedsbeitrag auf Selbsteinschätzung, er beträgt jedoch mindestens 36,00 Euro jährlich. Hierfür stellen wir der Körperschaft bis zu sechs Gruppenkarten zur Verfügung. Bei einem Mindestbeitrag von 200,00 Euro erwirbt die Körperschaft gemäß § 7, Ziffer 6 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ein eigenes Stimmrecht in der Delegiertenversammlung. Sie haben damit die Möglichkeit, die Arbeit des Jugendherbergswerks in Baden-Württemberg mitzugestalten.

Die Gruppenkarten sind international gültig (im Inland: Gruppe von mindestens vier Personen, Leiter mindestens 16 Jahre alt, im Ausland: Gruppenstärke mindestens zehn Personen, Leiter mindestens 18 Jahre alt). Diese Gruppenkarten können dann eigenverantwortlich an die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter ausgegeben werden.
Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.

Unter Körperschaften verstehen wir Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen - also bestimmte Gruppen. Diese Körperschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied im DJH werden. Die Voraussetzungen erfahren Sie beim jeweiligen Landesverband oder für bundesweit organisierte Vereine/Verbände beim DJH Hauptverband.