Hausordnung für Jugendherbergen

Willkommen in unserer Welt: Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht Ihnen und allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen!

Bei uns finden Sie nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse. Weltoffenheit, gegenseitiger Respekt und Toleranz sind wichtige Werte, die bei uns zu Hause sind. Bei uns sollen sich alle Gäste wohl und sicher fühlen – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung.

Die Jugendherbergen haben daher Hausregeln, die helfen sollen, diese unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die folgenden Grundregeln sollen von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleitungen und Lehrkräfte sind in diesem Zusammenhang für ihre Gruppen und deren Verhalten sowie das Einhalten der Hausregeln verantwortlich.

Ankunft

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18:00 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden.

Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt in der Jugendherberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.

Wer in einer Jugendherberge übernachtet oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, Gäste aus dem Ausland ohne Mitgliedskarte müssen sich eine „Internationale Gastkarte“ ausstellen lassen, diese hat die Funktion einer Einzelmitgliedschaft für 12 Monate.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft unter www.jugendherberge.de/mitgliedschaft.

Aufenthalt

Im Sinne der Gemeinschaft bitten wir Sie, bei Ihrem Aufenthalt stets Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.

Die Unterbringung erfolgt in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern, je nach Verfügbarkeit in der Jugendherberge, und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Gemeinsam Reisende können auf Wunsch und nach Verfügbarkeit von Zimmern gemeinsam untergebracht werden.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und das Geschirr nach dem Essen selbst wegräumen.

Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall nach örtlichen Vorgaben zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

In Schlafräumen dürfen keine Speisen zubereitet werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken grundsätzlich nicht gestattet.

Akkus für Elektromotoren und E-Bikes dürfen nur an den zugewiesenen Stellen aufgeladen werden.

Die Innenräume von Jugendherbergen sind rauchfrei.

Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Stark alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Jugendherberge gebracht werden. In einigen Jugendherbergen dürfen Hunde nach Absprache mitgebracht werden. Assistenzhunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in allen Jugendherbergen bleiben.

Jugendherbergen sind in der Regel bis mindestens 22:00 Uhr geöffnet, die Öffnungszeiten und weitere Modalitäten (Haustürschlüssel, Türcode) erfahren Sie vor Ort.

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Um die Nachtruhe für alle Gäste zu ermöglichen, werden Sie um Rücksicht gebeten.

Abreise

Die Schlafräume müssen in der Regel bis 10:00 Uhr geräumt sein.

Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.

Hausrecht

Die Herbergsleitung oder eine von ihr beauftragte Person üben das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus. Sie können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen.

Kleidungsstücke, Symbole oder Kennzeichen, Propagandamaterial oder Ausrufe, die eindeutig einem extremistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Spektrum zuzuordnen sind, sind in Jugendherbergen nicht erwünscht. Die Herbergsleitung verfügt in diesen Fällen über keinen Ermessensspielraum. Sie fordert zum Unterlassen der jeweiligen Verstöße auf und macht Gebrauch vom Hausrecht. Eine darüber hinaus gehende strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Das Hausverbot wird mündlich begründet.

Diese Hausordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. November 2022 in Berlin verabschiedet.